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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen - Handel

Firma Zambelli KG. 

Lambacherstraße 11 

A – 4655 Vorchdorf 

UID: ATU74475249 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich 

(1) Alle Lieferungen und Leistungen im Geschäftsverkehr mit Personen, die ein Unternehmen betreiben, erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachstehend "AVLB"). Abweichenden Regelungen, insbesondere entgegenstehenden Einkaufs- oder Bestellbedingungen des Käufers oder Bestellers (nachstehend "Besteller"), widersprechen wir, es sei denn, wir hätten der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AVLB gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AVLB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. 

 

(2) Unsere AVLB gelten bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. 

 

(3) Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Änderungs- und Urheberrechtsvorbehalt 

(1) Soweit nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet, enthalten Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Maße, nur annähernde Maße, Gewichte und Zahlen. 

 

(2) Der Verkäufer ist berechtigt, dass für den Käufer verbindliche Kaufanbot anzunehmen oder auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn das Angebot des Käufers vom Verkäufer schriftlich angenommen wird. 

 

(3) Der Verkäufer ist berechtigt, dass für den Käufer verbindliche Kaufanbot anzunehmen oder auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn das Angebot des Käufers vom Verkäufer schriftlich angenommen wird. Die Annahme erfolgt in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, wobei auch ein E-Mail der Schriftform entsprechen soll. Der Käufer hat die Auftragsbestätigung umgehend zu prüfen. Ergeht kein schriftlicher Widerspruch innerhalb einer 8-tägigen Frist an den Verkäufer, so wird der Auftrag inhaltsgemäß ausgeführt. 

 

(4) Enthält unsere Auftragsbestätigung zumutbare Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige zumutbare Änderungen gegenüber der Bestellung, so gilt das Einverständnis des Bestellers als erteilt, wenn er nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 (drei) Werktagen seit Zugang der Auftragsbestätigung widerspricht. 

 

(5) Wir behalten uns dem Besteller zumutbare technische Änderungen der von uns geschuldeten Leistung vor, soweit solche Änderungen dem technischen Fortschritt dienen oder aufgrund sonstiger Umstände unvermeidbar sind und den Vertragszweck nicht gefährden. 

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(6) An unseren Angeboten beigefügten Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. 

 

§ 3 Preise, Mehrwertsteuer, Verpackungskosten 

(1) Sämtliche vom Verkäufer in gültigen Preislisten sowie Aktionen angeführten Preise sind freibleibend und verstehen sich, falls nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, ab Werk und exklusive Fracht-, Porto-, Versicherungs-, Verpackungs- sowie jeglicher sonstigen Versandkosten zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

 

(2) Die Preise und Kosten basieren auf den Einkaufs- und Herstellungskosten des Verkäufers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sollten sich diese Preise und Kosten aus Gründen, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so kann der Verkäufer die Preise und Kosten nach billigem Ermessen einseitig erhöhen (§ 1056 ABGB). Der Verkäufer wird den Vertragspartner über die Erhöhung informieren. 

 

(3) Lieferungen im Bereich der Europäischen Union erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mehrwertsteuerfrei, soweit der Besteller § 3.3 beachtet. 

 

(4) Soweit der Besteller seinen Sitz außerhalb der Republik Österreich hat, ist er zur Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Er hat uns seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nr.) und ggf. deren Änderung unaufgefordert mitzuteilen. Auf Anfrage ist er verpflichtet, uns Auskunft über seine Eigenschaft als Unternehmer, die Verwendung und den Transport der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht zu erteilen. 

 

(5) Der Besteller ist ferner verpflichtet, uns den Aufwand und die Kosten, die uns wegen unterbliebener oder mangelhafter Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer entstehen, zu ersetzen. 

 

(1) Wir haften nicht für die Folgen mangelhafter oder unterbliebener Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer, es sei denn, uns fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. 

 

(2) Erfolgt eine Lieferung ohne Verschulden des Verkäufers mehr als 3 Monate nach Auftrags-bestätigung, behält sich der Verkäufer ebenfalls das Recht vor, die Preise und Kosten einseitig zu erhöhen. 

 

(3) Gebühren und sonstige öffentliche Abgaben, die nach Abschluss des Vertrages geschaffen, ergänzt oder verändert werden und die Vertragsinhalte mittelbar oder unmittelbar betreffen, sind vom Käufer zu tragen. 

 

(4) Der Verkäufer ist bei Folgeaufträgen nicht an zuvor vereinbarte Preise und Kosten gebunden. 

 

§ 4 Gefahrübergang, Versicherung 

Verladung und Versand erfolgen in allen Fällen – auch bei frachtfreier Lieferung – auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei Versendung der Ware geht die Gefahr bereits in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem der Verkäufer den Käufer über die Versandbereitschaft der Lieferung informiert. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Lieferung gegen allfällige Risiken zu versichern. Sofern eine Versicherung vom Käufer gewünscht ist, hat der Käufer selbst dafür Seite 3 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – Zambelli KG 

 

Sorge zu tragen und sämtliche mit der Versicherung zusammenhängenden Kosten selbst zu tragen. 

§ 5 Zahlungsfälligkeit, Skonto, Verzug, Leistungsverweigerung, Aufrechnung, Zurück-behaltung 

(1) Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb 10 Tagen ab Erhalt der Ware und Zugang unserer Rechnung zu leisten. 

 

(2) Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

 

(3) Zahlt der Besteller nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware und Zugang unserer Rechnung, kommt er in Zahlungsverzug. 

 

(4) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist die Schuld mit 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Sind wir vorzuleisten verpflichtet und wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch, insbesondere auf Zahlung, durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, können wir die uns obliegende Leistung verweigern. 

 

(5) Gegen unsere fälligen Zahlungsansprüche kann der Besteller nicht mit Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, dem Besteller steht eine von uns nicht bestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung zu, und wenn bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts der Gegenanspruch des Bestellers auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt, Abtretung, Freigabe von Sicherheiten 

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Kaufpreis oder Werklohn) unser Eigentum. Die Forderungen des Bestellers einschließlich Mehrwertsteuer aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bzw. aus einer Werkleistung unter Verwendung unserer Ware werden in Höhe des offenen Rechnungsbetrags bereits jetzt an uns abgetreten. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne oder nach Verarbeitung, verkauft oder im Rahmen eines Werkvertrags geliefert wird, gilt die Abtretung der daraus entstehenden Forderung des Vorbehaltskäufers nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als vereinbart. 

 

(2) Übersteigt der Wert eingeräumter Sicherheiten des Bestellers unsere Zahlungsforderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen zur Rückübertragung oder Freigabe verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch uns. 

 

(3) Die Weitergabe unserer Ware ist nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes gestattet. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der noch in unserem Eigentum stehenden Waren ist dem Besteller nicht gestattet. 

 

(4) Im Falle des Weiterverkaufs der unverarbeiteten oder verarbeiteten Ware hat der Käufer (Besteller) den Zweitkäufer von dem zu unseren Gunsten bestehenden Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen und diesen ausdrücklich aufrecht zu erhalten. Er hat den Zweitkäufer zu verpflichten, seinerseits genauso zu verfahren, wenn er die Ware an einen Drittkäufer veräußert. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, seinen Abnehmer 

Seite 4 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – Zambelli KG 

 

 

(Zweitkäufer) und den vereinbarten Preis uns mitzuteilen und ihm die Abtretung anzuzeigen. 

 

§ 7 Lieferfristen und Termine 

(1) Der Beginn einer Lieferfrist setzt die Mitwirkung des Bestellers bei der Klärung aller auftragsbezogenen technischen Fragen voraus. 

 

(2) Lieferfristen sowie Liefertermine werden angemessen verlängert, wenn sie infolge Mobilisierung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung, verspäteter oder sonst vertragswidriger Lieferung durch unseren Lieferanten im Rahmen eines kongruenten Deckungsgeschäfts oder ähnlichen von uns unverschuldeten Umständen nicht eingehalten werden können. Eine dauernde Behinderung in diesen Fällen berechtigt uns zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss einer Schadensersatzpflicht. 

 

(3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

 

(4) Bei Änderungs- und Ergänzungswünschen seitens des Käufers, welche nach Vertragsschluss abgegeben werden, erklärt sich der Käufer mit einer allfälligen Verlängerung der Lieferzeiten jedenfalls ausdrücklich einverstanden. 

 

§ 8 Haftung für Sach- und Rechtsmängel 

(5) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Bestellgegenstands (der Kaufsache, Dienst oder Werkleistung) vorliegt, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder einen mangelfreien Bestellgegenstand nachliefern bzw. mangelhafte Dienste mangelfrei neu erbringen (Nacherfüllung). 

 

(6) Schlägt im Fall eines Kauf- oder Werkvertrags die Nacherfüllung (§ 8.1) fehl oder ist sie dem Besteller unzumutbar oder wird sie von uns ernsthaft und endgültig verweigert oder unzumutbar verzögert oder liegen sonstige Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt oder Schadenersatz rechtfertigen, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, den Vertragspreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten (§ 8.3) oder Schadensersatz zu verlangen (§ 8.4). Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller kein Rücktrittsrecht zu. 

 

(7) Soweit der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung (§ 8.2) den Rücktritt vom Vertrag erklärt, steht ihm daneben kein Schadenersatz-anspruch wegen des Mangels zu. 

 

(8) Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung (§ 8.2) Schadenersatz, verbleibt der Bestellgegenstand beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Vertragspreis (ohne Mehrwertsteuer) und dem Wert des dem Besteller verbleibenden mangelhaften Vertragsgegenstands. 

 

(9) Sach- und Rechtsmängelansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Rechtsund Sachmängeln, mit Ausnahme von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, verjähren in 12 Monaten seit Ablieferung der Ware oder Abnahme der Werkleistung. 

Seite 5 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – Zambelli KG 

 

 

Die Verpflichtungen des Bestellers (Käufers) gemäß §§ 377 und 378 UGB bleiben unberührt. 

 

(10) §§ 8.1 bis 8.5 beeinträchtigen nicht die Rechte des Bestellers, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Bestellgegenstands übernommen haben. 

 

§ 9 Haftung aus sonstigen Gründen 

(1) Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung aus-geschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

 

(2) Die vorstehende Regelung gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. 

 

(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persön-liche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

 

(4) Unbeschränkt ist unsere Haftung, wenn der Besteller aufgrund einer uns zuzurechnenden Handlung oder Unterlassung sein Leben verliert oder einen Körper- oder Gesundheitsschaden erleidet. 

 

§10 Gewährleistung 

Gewährleistungsansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der von uns als mangelhaft ge-liefert anerkannten Ware eingeschränkt. 

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch Verschleiß, unsachgemäßen Transport, unsachgemäße Behandlung udgl. verursacht wurden. Die gesetzliche Gewährleis-tung ist weiters auch bei Schäden ausgeschlossen, die durch unsachgemäße Bedienung, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung u. sonstiger Vorschriften entstehen, ebenso wenig bei vom Kunden o. durch Dritte vorgenommenen Reparaturen. 

Bei von uns anerkannten Beanstandungen haben wir das Recht auf Verbesserung o. auf Nach- bzw. Ersatzlieferung. Das Recht auf Preisminderung wird ausgeschlossen, wenn wir uns binnen angemessener Frist zum Nachtrag des Fehlenden, zur Verbesserung o. Ersatzlieferung bereit erklären. Zur Vornahme einer Verbesserung, Nach- bzw. Ersatzlieferung wird uns die üblicherweise erforderliche Zeit gewährt, wobei sich daraus kein Anspruch auf Preis-minderung ergibt. 

Wenn eine Verbesserung, Nach- bzw. Ersatzlieferung nicht möglich ist o. von uns ausdrücklich nicht gewünscht wird, hat der Kunde Anspruch auf Wertminderung o. Wandlung. 

Die Gewährleistungspflicht bei verdeckten Mängeln trifft den Verkäufer ausschließlich dann, wenn diese Mängel bei Übernahme der Ware schon bestanden haben und unverzüglich nach Feststellung vom Käufer gerügt werden. 

Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Eigenmächtige Nachbearbeitung und unsachgemäße Behandlung durch den Vertragspartner haben den Verlust sämtlicher Gewährleistungs- oder Ersatzansprüche zur Folge. Verschleiß oder Abnützung im gewöhnlichen Umfang ziehen keine Gewährleistungsansprüche nach sich. 

Für Konsumenten gelten nach dem KSchG die allgemeinen Gewährleistungsfristen nach dem ABGB. Seite 6 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – Zambelli KG 

 

§ 11 Vertragsrücktritt 

(1) Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Rücktritt auf das Verhalten des Käufers zurückzuführen, hat der Käufer dem Verkäufer sämtliche bereits angefallenen Kosten sowie sonstige Schäden zu ersetzen. 

 

(2) Im Weiteren ist der Verkäufer berechtigt, aus wichtigen Gründen vorzeitig und ohne Ein-haltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn 

• dem Verkäufer die Vermögenssituation des Käufers zweifelhaft erscheint 

• der Käufer die im Vertrag verbindlichen Pflichten trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist inklusiv Androhung der Vertragsauflösung bereits 6 Wochen in Verzug ist 

• der vereinbarte Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wird oder die Ausübung dessen durch den Käufer ernsthaft gefährdet wird 

• der Vertragspartner im Zuge der Geschäftsanbahnung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat bzw. bedeutsame Umstände verschwiegen hat, die den Verkäufer vom Abschluss eines Vertrages abgehalten hätten. 

(3) Im Falle eines solchen vorzeitigen Vertragsrücktrittes ist der Käufer nicht berechtigt, Scha-denersatz- oder sonstige Ansprüche geltend zu machen. Er ist verpflichtet, die Ware auf seine Gefahr und Kosten binnen einer vom Verkäufer genannten Frist an einen vom Verkäufer genannten Frist an einen vom Verkäufer bestimmten Ort zurückzustellen oder transportfähig zu Abholung bereitzustellen. 

 

(4) Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht unverzüglich nach, kann der Verkäufer die Rückfüh-rung auf Gefahr und Kosten des Käufers veranlassen. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben dem Verkäufer bei Verschulden des Käufers vorbehalten. 

 

§ 12 Verarbeitung und Schutz von Daten des Bestellers 

Der Besteller ist damit einverstanden, dass wir die ihn betreffenden Daten verarbeiten, soweit sie sich auf den Geschäftsverkehr mit ihm beziehen. 

§ 13 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand 

(1) Auf die vertraglichen gegenseitigen Verpflichtungen, deren Zustandekommen, Auslegung und Durchführung sowie auf alle daraus resultierenden vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen findet österreichisches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts (Kollisionsrechts) Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. 

 

(2) Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlungen des Be-stellers ist Marchtrenk, Österreich. 

 

(3) Gerichtsstand für Lieferung, Zahlung und für alle Verbindlichkeiten, auch solche aus Wechsel und Scheckzahlungen, ist ausschließlich das für unseren Sitz sachlich und örtlich zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch vor, den Besteller an seinem Sitz zu verklagen. 

Seite 7 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – Zambelli KG 

 

§ 14 Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer 

UID: ATU74475249 

AVLB Stand: Juli 2015 

Zambelli KG 

Lambacherstraße 11 

A – 4655 Vorchdorf 

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office@zambelli-ip.at
+43 660 155 33 75

Adresse

Lambacherstraße 11

A-4655 Vorchdorf

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